Heute hat der Rheinland-Pfälzische Landtag eine neues Hochschulgesetz verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Öffnung der Hochschulen für Berufserfahrene ohne Abitur oder die Möglichkeit zum Teilzeitstudium. Auch soll die Studierbarkeit der Studiengänge festgeschrieben werden.
Mit ihrer absoluten Mehrheit setzte die SPD die Änderung gegen die Opposition durch, die dagegen stimmte. Schon in der vorigen Gesetzesnovellierung waren Forderungen aus den Studentenprotesten im vergangenen Jahr gegen Missstände bei der Bologna-Reform eingeflossen.
Mit den jetzt beschlossenen Änderungen, werden weitere Änderungen eingeführt, die die Studiengänge verbessern sollen. So sollen Studierende flexibler studieren können und die Prüfungszahl reduziert werden. Diese war im Zuge der Umstellung der Studiengänge – entgegen dem erklärten Ziel der Bologna-Reform – teilweise enorm angestiegen. Auch sollen Studienleistungen künftig an anderen Hochschulen großzügiger anerkannt werden.
Zudem wurde die Aufnahme eines dualen Studiums an einer Fachhochschule erleichtert. Außerdem verbessert das neue Gesetz die Studienmöglichkeiten für Menschen ohne Abitur: Künftig reicht ein Meistertitel aus, um an einer Hochschule alle Fächer studieren zu können – bislang konnten nur berufsverwandte Fächer studiert werden.
„Wir bleiben auch beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen“, erklärte Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. Der CDU/FDP-Opposition geht die Gesetzesänderung nicht weit genug: "Wir glauben, dass zu viele kleinteilige Regelungen in diesem Gesetz stehen", erklärte laut SWR die hochschulpolitische Sprecherin der CDU, Simone Huth-Haage. Die Landesregierung hätte den Hochschulen mehr Entscheidungsmöglichkeiten geben sollen. Nach der jetzigen Lage müsse in vielen Fällen immer noch das Wissenschaftsministerium hinzugezogen werden.
(Quelle: PM/SWR)
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