Die Hochschulen in NRW sollen künftig mehr Geld bekommen. Mit der Verabschiedung der Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz hat die Landesregierung die Zahlung von jährlich mindestens 249 Millionen Euro als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren im Gesetz festgeschrieben. Zum kommenden Wintersemester sollen die Hochschulen erstmalig 124,5 Millionen Euro erhalten.
Das Geld erhalten die
Hochschulen zusätzlich zu der Grundfinanzierung der Hochschulen und
Hochschulkliniken in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro. Nach der
Einigung im Wissenschaftsausschusses des Landtages über die
Ausgestaltung der Rechtsverordnung muss sich noch das Parlament mit dem Vorschlag befassen. Die im Gesetz garantierte Mindestsumme von 249 Millionen Euro
entspricht dem Aufkommen an Studiengebühren, das den NRW-Hochschulen im Jahr
2009 zur Verfügung stand.
Geld ausschließlich für Studium und Lehre
Das Extra-Geld wird gemäß der Anzahl der Studierenden in der
1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt. "Damit ist
eine verlässliche Finanzierung der Qualität der Lehre in
Nordrhein-Westfalen garantiert", erklärte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Die Mittel müssen
zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre
verwendet werden.Über die Verwendung der Mittel entscheiden zukünftig
die Studierenden mit.
Vorschläge über die Verwendung der Gelder von Studierenden
Das Gesetz sieht die Einrichtung sogenannter
Qualitätsverbesserungskommissionen an den einzelnen Hochschulen vor, die
mehrheitlich mit Studierenden besetzt sind und die Vorschläge für die
Verwendung der Mittel machen sollen. Zugleich ist sicher gestellt, dass
die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für
zusätzliches Personal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren vorhanden
sind.
Mehr Geld = Mehr Studis - Die Logik der KapVO
Laut der sogenannten Kapazitätsverordnung (KapVO) müssen Hochschulen bei steigenden Mitteln auch mehr Studierende aufnahmen - ein Teufelskreis: Die Hochschulen klagen über Unterfinanzierung und volle Hörsäle. Bekommen sie aber mehr Geld, müssen sie der KapVO gemäß wieder mehr Studierende aufnehmen. Entsprechend verbinden Hochschulen ihre Forderungen nach besserer finanzieller Ausstattung immer mit dem Hinweis, dass diese "kapazitätsneutral" erfolgen solle, sprich: Sie wollen mehr Geld aber nicht mehr Studierende aufnehmen, damit die Betreuung und Lehrqualität spürbar besser werden kann.
Das Wissenschaftsministerium NRW hat eine Aufstellung veröffentlicht, aus der hervorgeht wieviel Geld die einzelnen Hochschulen bekommen sollen.
(Quelle: PM MIWFNRW)
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