Interessante Meldung auf bildungsklick.de: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts muss in Rheinland-Pfalz der Dienstherr Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung zu stellen.
"Denn den Lehrerinnen und Lehrern sei es nicht zumutbar, die Kosten für Arbeitsmittel aus ihrer Besoldung zu tragen. Dies gelte auch deshalb, weil andere Beamte ihre Sachausstattung wie etwa Büromaterial oder Ausrüstungsgegenstände ebenfalls nicht auf eigene Kosten anschaffen müssten. Die vom Dienstherrn für die Anschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel aufgewandten Kosten seien ihm allerdings vom jeweiligen kommunalen Schulträger zu erstatten, weil dieser nach den Bestimmungen des Schulgesetzes für die Beschaffung und laufende Unterhaltung der Lehr- und Unterrichtsmittel zuständig sei." (Quelle: Bildungsklick.de)
Als "normaler Arbeitnehmer" denke ich ja, dass es eine Selbstverständlicheit ist, dass der Arbeitgeber die notwendigen Dinge zur Ausübung des Jobs zur Verfügung stellt - dass Lehrer hier prozessieren müssen ist interessant, aber gerade im Schulbereich ist es sicher oft der Fall, dass Arbeitsmittel aus der eigenen Tasche finanziert werden.
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