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Bundesverfassungsgericht prüft Studiengebühren

09.11.2004, (MR)

Sechs Länder klagen am heutigen Dienstag in Karlsruhe gegen die Gebührenfreiheit, die im Hochschulrahmengesetz festgeschrieben ist. Sie fühlen sich durch die Regelung gemaßregelt und wollen auch für das Erststudium schon Studiengebühren erheben.

Was die Unionsländer als "Eingriff in die Kultushoheit" bezeichnen, wird allerdings auf dem Rücken der Studenten ausgetragen. Gebühren für ein Erststudium werden sicher nicht zu mehr Studentenführen, sondern sind einfach ein Mittel marode Landashaushalte mitzusanieren.
Umfragen haben ergeben, dass ein Teil der Studenten noch Verständnis für Gebühren hätten, wenn diese der eigenen Hochschule zu Gute kämen - und sich damit die oft katastrophale Lage an der eigenen Uni ändern würde. Aber davon sind wir weit entfernt.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Runde auf dem Spielfeld des Bundesverfassungsgerichts ausgeht.

 

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