Sechs Länder klagen am heutigen Dienstag in Karlsruhe gegen die
Gebührenfreiheit, die im Hochschulrahmengesetz festgeschrieben ist. Sie
fühlen sich durch die Regelung gemaßregelt und wollen auch für das
Erststudium schon Studiengebühren erheben.
Was die
Unionsländer als "Eingriff in die Kultushoheit" bezeichnen, wird
allerdings auf dem Rücken der Studenten ausgetragen. Gebühren für ein
Erststudium werden sicher nicht zu mehr Studentenführen, sondern sind
einfach ein Mittel marode Landashaushalte mitzusanieren.
Umfragen
haben ergeben, dass ein Teil der Studenten noch Verständnis für
Gebühren hätten, wenn diese der eigenen Hochschule zu Gute kämen - und
sich damit die oft katastrophale Lage an der eigenen Uni ändern würde.
Aber davon sind wir weit entfernt.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Runde auf dem Spielfeld des Bundesverfassungsgerichts ausgeht.
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