In aller Kürze: Der BGH hat heute morgen die heimliche Durchsuchung von Computern für unzulässig erklärt. Den "Bundestrojaner" dürfte es dann in nächster Zeit wohl nicht geben.
Gott sei Dank haben wir den Bundesgerichtshof, dieser muss im überall ausgerufenen "Kampf gegen den Terror" immer häufiger die (Innen-)Politik zurückpfeifen und die Rechte der Bürger schützen.
Der Bundestrojaner ist an sich schon ein schlechter Witz - die Security-Welt freute sich schon erste Exemplare in freier Wildbahn zu entdecken, aber das dürfte nun etwas länger dauern.
Bleibt die Frage ob die Politik nun darauf verzichtet oder so lange an den gesetzlichen Grundlagen schraubt, bis sie es doch dürfen.
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